Haftpflichtrecht

Wir vertreten Beklagte und Versicherungen in Verfahren dabei

  • sich vor Haftpflichtforderungen gegen öffentliche und private Spitäler, Kliniken, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Hebammen (Medizinalhaftung, Arzthaftung) zu verteidigen.
  • sich vor Haftpflichtforderungen gegen Kantone, Gemeinden und Behörden (Staatshaftung, Haftung für richterliche Tätigkeit) zu wehren.
  • sich vor Haftpflichtforderungen gegen Anwaltskanzleien (Anwaltshaftung) zu schützen.

Wir erstellen Gutachten zur Abklärung von Haftpflichtrisiken und zur Entwicklung von Abwehrstrategien.

Ausserdem stehen wir als erste Anlaufstelle in Krisensituationen zur Verfügung, wenn Medizinalpersonen, Angestellte des öffentlichen Dienstes oder Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit Vorwürfen konfrontiert werden.

In Haftpflichtprozessen vertreten und beraten wir ausschliesslich Beklagte und Versicherungen. Bei Bedarf arbeiten wir mit im Strafrecht spezialisierten Kolleginnen und Kollegen zusammen.

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